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Unfallkasse Rheinland-Pfalz | Caruso

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Seminare 2023

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Die Gefährdungsbeurteilung in Kommunen


Veranstaltungskategorie


02 - Betriebsartenspezifische Angebote

Zielgruppen


Führungskräfte

Voraussetzung

Die Teilnehmenden sind als leitende Führungskräfte (z. B. Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeister, Büroleiterinnen oder Büroleiter, Bauhofleiterinnen oder Bauhofleiter sowie Werkleiterinnen oder Werkleiter) für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zuständig.

Ziel

Für jede Arbeitgeberin bzw. jeden Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Kommunen und deren Betriebe. Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wie Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind, wird vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Das Seminar soll den Teilnehmenden Anregung geben, wie mit einfachen Mitteln eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.

Inhalt

  • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
  • Grundpflichten des Arbeitgebenden
  • Führungsverantwortung
  • Tipps, Hinweise und Methoden für die Durchführung
  • Erfahrungsaustausch

Ansprechpartner

Fachbereich Qualifizierung
Telefon: 02632 960-3030
E-Mail: veranstaltungen@ukrlp.de



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