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Unsere Veranstaltungen für Sie!

Aufsicht in Kindertagesstätten


Veranstaltungskategorie


03 - Kindertageseinrichtungen


Zielgruppen


Erzieherinnen und Erzieher


Voraussetzung

Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit aktuellen Themen aus dem Aufgabenbereich der gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die Arbeit in Kitas.


Ziel

In vielen Kitas dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen. In anderen Einrichtungen hingegen wird dies strikt abgelehnt. „Dürfen wir das?“ ist die am häufigsten gestellte Frage zum Thema Aufsicht in Kitas. Eigentlich sollte die Frage lauten: „Was muss ich tun, damit das, was ich mit den Kindern vorhabe, möglich ist?“ Um diese Frage zu beantworten, ist es erst einmal wichtig, dass die Beschäftigten der Einrichtungen verstehen, welchen Auftrag sie haben.


Inhalt

  • Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Gesetzliche und vertragliche Aufsichtspflicht
  • Kriterien der Aufsichtsführung
  • Was bedeutet dies in der Praxis für das Kita-Team?
  • Häufig gestellte Fragen


Ansprechpartner

Fachbereich Qualifizierung
Telefon: 02632 960-3030
E-Mail: veranstaltungen@ukrlp.de


Hinweise

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP) und dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) Mainz.

Der Termin in Rheinböllen ist ausschließlich für einen festen Teilnehmendenkreis vorgesehen, welcher eine gesonderte Einladung erhalten hat.



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