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Die Gefährdungsbeurteilung in Kommunen
Veranstaltungskategorie
02 - Betriebsartenspezifische Angebote
Zielgruppen
Führungskräfte
Voraussetzung
Die Teilnehmenden sind als leitende Führungskräfte (z. B. Ortsbürgermeisterinnen oder Ortsbürgermeister, Büroleiterinnen oder Büroleiter, Bauhofleiterinnen oder Bauhofleiter sowie Werkleiterinnen oder Werkleiter) für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zuständig.
Ziel
Für jede Arbeitgeberin bzw. jeden Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dies gilt auch für Kommunen und deren Betriebe. Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wie Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind, wird vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Das Seminar soll den Teilnehmenden Anregungen geben, wie mit einfachen Mitteln eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden kann.
Inhalt
- Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
- Grundpflichten des Arbeitgebenden
- Führungsverantwortung
- Praktische Tipps, Hinweise und Methoden für die Durchführung
- Erfahrungsaustausch
Ansprechpartner
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